Schützenbruderschaft

 St. Johanni Münster 1930 e. V.

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(NUR FÜR MITGLIEDER)


Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass die Weitergabe von Passworten unzulässig ist. Die Weitergabe stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar. Mit Blick auf das Datenschutzgesetz liegt ein Verstoß gegen das Datengeheimnis (§ 41 DSG NRW) vor. Ferner ist die Vertraulichkeit (nur Befugte dürfen die personenbezogenen Daten zur Kenntnis nehmen), die Authentizität (die personenbezoge- nen Daten können ihrem Ursprung zugeordnet werden) und die Revisionsfähigkeit (es kann festge- stellt werden, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat) verletzt (§ 58 DSG NRW).

Die Weitergabe eines vertraulichen Passwortes stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DSG NRW dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.

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